Krankenversicherung für Selbstständige: Was gilt 2025?
Wer als Selbstständiger oder Freiberufler tätig ist, hat in Deutschland keine automatische Krankenversicherungspflicht durch einen Arbeitgeber. Jeder Selbstständige muss sich eigenverantwortlich krankenversichern – entweder in der GKV als freiwilliges Mitglied oder in der PKV.
Der wichtigste Unterschied zu Angestellten: Es gibt keinen Arbeitgeberanteil. Der volle Krankenversicherungsbeitrag wird allein getragen. Das macht die Wahl zwischen GKV und PKV für Selbstständige zu einer besonders bedeutsamen finanziellen Entscheidung. Stand 2025/2026 gilt: Beide Optionen sind möglich – welche besser passt, hängt von Einkommen, Gesundheit und Lebensplanung ab.
GKV-Mindestbeitrag für Selbstständige 2025: ca. 218 Euro / Monat (bei geringstem Einkommen). GKV-Höchstbeitrag 2025: ca. 949 Euro / Monat (Beitragsbemessungsgrenze: 66.150 €/Jahr). PKV-Beiträge sind einkommensunabhängig und richten sich nach Alter und Leistungspaket.
GKV vs. PKV für Selbstständige 2025 – direkter Vergleich
GKV für Selbstständige
- Beitrag steigt mit dem Einkommen (bis Beitragsbemessungsgrenze)
- Kein Arbeitgeberzuschuss – voller Beitrag allein
- Mindestbeitrag auch bei geringem Einkommen (~218 €/Mo.)
- Familienversicherung für nicht-erwerbstätige Partner
- Standardisierte Leistungen für alle Versicherten
PKV für Selbstständige
- Beitrag unabhängig vom Einkommen – kalkulierbar
- Umfangreichere Leistungen (Chefarzt, Einzelzimmer)
- Individuelle Tarifgestaltung nach Bedarf
- Günstigerer Einstieg bei jungem Alter und guter Gesundheit
- Steuerlich absetzbar als Betriebsausgabe möglich
Rechenbeispiele: PKV-Beiträge für Selbstständige 2025
Freiberuflerin, 30 Jahre
Design/Marketing, gesund, Komfortwunsch
IT-Freelancer, 38 Jahre
Vollständige Absicherung inkl. Zahn
Selbstständige, 45 Jahre
Unternehmensberatung, hoher Leistungsanspruch
Gründer, 26 Jahre
Startup-Phase, Grundversorgung + ambulant
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1. Einkommensunabhängige Beiträge – Vorteil und Risiko
PKV-Beiträge richten sich nicht nach dem Einkommen. Das ist ein Vorteil in guten Jahren mit hohem Verdienst – in einkommensschwachen Phasen kann der fixe PKV-Beitrag jedoch belasten. Planen Sie bei PKV-Abschluss eine finanzielle Reserve für mindestens 6 Monate ein.
2. Steuerliche Absetzbarkeit 2025
Krankenversicherungsbeiträge können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Selbstständige können PKV-Beiträge zudem teilweise als Betriebsausgaben absetzen, soweit die Versicherung auch beruflich begründete Risiken abdeckt. Klären Sie dies mit Ihrem Steuerberater.
3. Der Basistarif als Sicherheitsnetz
Jede PKV ist gesetzlich verpflichtet, einen Basistarif anzubieten, der in Leistung und Preis der GKV ähnelt und maximale gesetzliche Preisgrenzen hat. Bei finanziellen Schwierigkeiten kann in diesen Tarif gewechselt werden – ein wichtiges Sicherheitsnetz für Selbstständige.
4. Krankengeld-Absicherung nicht vergessen
Während Angestellte automatisch Krankengeld erhalten, müssen Selbstständige diesen Schutz aktiv einschließen. Krankentagegeldversicherung oder PKV-Tarife mit Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag sind für Selbstständige unverzichtbar.
5. Alterungsrückstellungen
PKV-Anbieter bilden Alterungsrückstellungen, um steigende Beiträge im Alter zu dämpfen. Diese Rückstellungen sind personengebunden und gehen bei einem Versichererwechsel in der Regel nicht vollständig mit.
6. Rückkehr in die GKV – wann ist das möglich?
Wer einmal in die PKV gewechselt hat, kann nicht frei zurück in die GKV. Die Rückkehr ist möglich wenn: das Einkommen dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, man in ein Angestelltenverhältnis wechselt oder das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht ist und bestimmte Kriterien erfüllt werden.
Wer sich selbstständig macht, muss sich binnen 3 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit für eine Krankenversicherung entscheiden. Wer zuvor in der GKV war, hat ein einmaliges Wahlrecht: PKV wählen oder freiwillig in der GKV bleiben. Dieses Fenster sollte gut überlegt genutzt werden.
Häufige Fragen: PKV für Selbstständige 2025
Nein. Selbstständige können frei zwischen GKV und PKV wählen. Es gibt keine Versicherungspflichtgrenze wie für Angestellte. Beide Optionen sind zulässig – die Wahl sollte gut überlegt und idealerweise mit einem Versicherungsberater abgestimmt werden.
Richtwerte: 250–700 Euro monatlich, je nach Alter, Eintrittsalter, Leistungspaket und Selbstbeteiligung. Junge, gesunde Selbstständige können mit einem guten Tarif unter 300 Euro einsteigen. Mit dem Alter steigt der Beitrag.
Neben der PKV empfiehlt sich eine Krankentagegeldversicherung (Krankengeld ab dem 1. oder 8. Krankheitstag) sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Kombination sichert sowohl laufende Kosten als auch Einkommensausfall bei längerem Ausfall ab.
Nicht automatisch. Eine Rückkehr in die GKV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich – etwa beim Wechsel in ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis oder wenn das Einkommen dauerhaft die Versicherungspflichtgrenze unterschreitet. Im Notfall gibt es den PKV-Basistarif als günstigere Alternative.